
Helmut Priebe
Immobilien-Sachverständiger – Bausachverständiger
Telefon: 0228 – 945 897 43E-Mail: priebe@baugmbh-bonn.de
Ich bin als Bausachverständiger seit dem 21.07.2021 überwiegend in Odendorf unterwegs und habe bis heute mehr als 220 Einzel-Beratungen (Erst-Beratungen und Folge-Beratungen) für überwiegend nicht versicherte Geschädigte kostenfrei durchgeführt. Immer habe ich als Bausachverständiger nach bestem Wissen und Gewissen beraten. Da mir schon bewusst war, dass irgendwann die freiwilligen Helfer ausgehen, hat unser Büro nach Entkernungsfirmen recherchiert, die wir auch gefunden haben, die aber zuerst ihre Hauptauftraggeber (Versicherungen) bedienen wollten. Da dieser Umstand für die von mir besuchten Geschädigten keine Alternative ist, haben wir das Personal in der Priebe – Bau – GmbH – Bonn mittlerweile erheblich aufgestockt.
Rückbau kann ja jeder; Ja aber unter welchen Voraussetzungen:
Wir halten uns strikt an die Empfehlungen „Informationsblatt zur Beurteilung und Sanierung von Fäkalschäden im Hochbau“, Herausgeber: Berufsverband der Deutscher Baubiologen VDB e.V. 2010
Dort ist genau beschrieben was, wie und unter welchen Arbeitsschutzbestimmungen zurückzubauen ist.
Zurückgebaut wird, weil sich eventuell Schimmelsporen gebildet haben, weil sich eventuell Bakterien gebildet haben, weil eventuell andere Giftstoffe und eventuell Asbestfasern mit gespült wurden, sich daher auf, in den Baustoffen und in der Luft liegen.
Zum fachgerechten Rückbau gehört daher eine Trennung zwischen dem kontaminierten und dem nicht kontaminierten Bereich herzustellen. Zusätzlich sind die Arbeitsräume so auszustatten, dass ein Unterdruck in den Räumen herrscht. Auf keinen Fall sollten unbelastete Räume unnötig kontaminiert werden.
Vor den Arbeiten sollten die kontaminierten Arbeitsräume vollständig gereinigt und zu, Rückbau (Arbeitsschutz) desinfiziert werden. (Desinfektion hat immer unter Vollmaske stattzufinden)
Bei dem Rückbau ist unbedingt darauf zu achten, dass der Arbeitsschutz der Mitarbeiter gewährleistet ist. Da im schlimmsten Fall Asbestfasern in den vorhandenen Baustoffen sein könnten oder durch die Überschwemmung ins Gebäude gelangt sein könnten. Daher ist alleine aufgrund des Verdachtes der Mitarbeiterschutz entsprechen der „TRGS“ einzuhalten.
Es sind insbesondere auch Rohrisolierungen, Unterputzleerrohre, Steckdosen und Schalter, Aufputz Leerrohre etc. zu entfernen, die im Überschwemmungsbereichen liegen.
Mindestens 3 Tage (Staubabsetzung in der Raumluft) nach dem Rückbau sollte die gesamte Fläche (auch die nicht in Überschwemmungsbereichen liegende Fläche), Boden-, Wand-, Deckenflächen sowie alle Bauelemente incl. aller Ecken, Fugen gründlich mit Sicherheitssauger mit Hepafilter und teilweise mit Pinsel gereinigt werden (abgesaugt). Eine Desinfektion auf Staub wirkt nicht gut. Auch hier gilt die „TRGS“, somit sind die Arbeiten mit entsprechendem Arbeitsschutz und im Unterdruckverfahren durchzuführen. Danach kann die eigentliche Desinfektion durchgeführt werden. Dabei sind entsprechend alle Boden-, Wand-, Deckenflächen sowie alle Bauelemente incl. aller Ecken, Fugen, gründlich einzusprühen. Diese Arbeiten sollten immer nur mit einer Vollmaske und unter Luftabsaugung erfolgen.
Fazit: Umso gründlicher (incl. der Vor- und Nebenarbeiten) umso vielversprechender ist das Ergebnis und die Vermeidung von Kontaminierung von nicht betroffenen Räumen.
Das kostet Zeit, die wir mit 42,50 € /Std. bzw. 69,70 € /Std. inkl. Vollmaske plus Werkzeug-Einsatz berechnen. Die Deponie- bzw. Containerkosten rechnen wir bei nicht Versicherten 1 zu 1 ab, also ohne Regie oder Verwaltungskosten.
Wenn wir Kostenschätzungen herausgeben, sind das immer nach oben gesicherte Schätzungen. In der Nachkalkulation befinden sich unsere reinen Rückbaukosten ohne Nebenarbeiten-Preise im Bereich der BKI Altbau „Statistische Baupreise 2021“ Titel 384 Abbruch und Rückbauarbeiten“, hier zum Beispiel
Nr.: 54 Bodenabdichtung entfernen 13,00 € bis 19,00 € /m² /netto,
Nr.: 97 Estrich schwimmend Abbrechen 13,00 € bis 37,00 € /m² /netto.
All das kann gerne nach gelesen werden.
Wir garantieren für unsere Leistung und stellen nach der Desinfektion eine Leistungsbeschreibung für eventuelle Nachfragen bei einem Weiterverkauf, für Banken oder Spendengelderanforderungen.
Sollten Sie weitere fundierte gesicherte Informationen oder Unterlagen benötigen, rufen Sie uns gerne an unter Tel.: 0228 – 945 897 43.
In einem Gespräch bietet sich immer besser die Möglichkeit der Klärung als über diverse Social-Media-Kanäle, die ja im übrigen auch meist nur von denjenigen bedient werden, die eine eher negative Erfahrung kund tun möchten.
Alle genannten Unterlagen und die folgenden Unterlagen können sie bei uns Anfordern:
- „Richtlinien von Leitungswasserschaden-Sanierung“, Herausgeber VDS Schadensverhütung.
- „Richtlinien zum sachgerechten Umgang mit Schimmelpilzschäden in Gebäuden. (2. Überarbeitete Fassung vom 01.08.2014. Herausgegeben vom Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigte sowie Qualifizierter Sachverständige e.V.)
- „Entwurf zur öffentlichen Diskussion“ Handlungsempfehlung zur Beurteilung von Feuchteschäden in Fußböden. Herausgegeben am 08.07.2013 vom Umwelt Bundesamt
- Leitfaden „Zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden